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KULINARISCHER KALENDER 2021

 

 

KULINARISCHER KALENDER 2022

MAI UND JUNI
Feine Gerichte aus der Wildkräuterküche
Jagdsaison in der Küche: Reh 
Eierschwammerl

SEPTEMBER
Wir kochen Wild, Schwammerl und Kürbis

OKTOBER UND NOVEMBER
Alles vom Gansl und Wildbret

29. November
Steirerland geht in die Winterpause

 

Für den Restaurantbesuch gelten

 folgende Schutzbestimmungen:

 

Neue Corona-Maßnahmen ab 24.3.2022 - Maskenpflicht

 

Das Gesundheitsministerium hat die 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung verlautbart. Aufgrund der aktuellen epidemiologische Lage und dem Anstieg der Neuinfektionen werden folgende Schutzmaßnahmen ab 24.3.2022 in der Gastronomie und Hotellerie eingeführt:

Gastronomie:

  • Kunden haben beim Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen, ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz.
  • Sonderregelung für die Nachtgastronomie: Einrichtungen der „Nachtgastronomie“ sind Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale. Betreiber der Nachgastronomie haben eine Wahlmöglichkeit und können zwischen der Kontrolle von 3-G-Nachweisen oder der FFP2-Maskenpflicht wählen.

Beherbergung

  • Gäste haben in Beherbergungsbetrieben in den allgemein zugänglichen Bereichen eine Maske zu tragen, ausgenommen:
    • während des Verweilens am Verabreichungsplatz,
    • im Wellnessbereich in Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhallen,
    • in Fitnessräumen während der Sportausübung;

Veranstaltungen/Zusammenkünfte:

  • Bei Zusammenkünften bis 100 Personen gelten keine Einschränkungen, d.h. weder FFP2-Maske noch 3G-Regel. Diese Regelung gilt auch für sämtliche Betriebsarten der Gastronomie und Hotellerie, wenn es zu keiner Durchmischung mit den anderen Gästen kommt. Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche weiterhin einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
  • Bei einer geschlossenen Gruppe bzw. Gesellschaft gelten die Regelungen für Veranstaltungen und nicht die Regelungen des Veranstaltungsorts.
  • Bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.
    Dies gilt nicht:
    • während des Verweilens am Verabreichungsplatz;
    • bei Zusammenkünften ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, wenn der für die Zusammenkunft Verantwortliche alle Teilnehmer nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises einlässt.
      D.h. bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen über 100 Teilnehmer, sind Masken zu tragen.
  • An einem Ort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Teilnehmer der gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird.

Ort der beruflichen Tätigkeit / Mitarbeiter:innen
Beim Betreten von Arbeitsorten in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und, sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams.

Zusammenfassung "Neuregelungen ab 24.März 2022" des Bundesministeriums.

 

Wir danken sehr für Ihr Verständnis & Ihre Mitwirkung!
Bleiben wir gemeinsam gesund.

Als Familienunternehmen gilt für uns  jederzeit das Versprechen, dass Ihre Gesundheit und Sicherheit 
und das unserer Mitarbeiter höchste Priorität haben. 

Selbstverständlich halten wir uns an alle Vorgaben der Regierung und passen unsere Maßnahmen, 
nach Bekanntgabe neuer Richtlinien, sofort an.